Egal ob man als Privatperson oder Unternehmen etwas versenden möchte: jeder kennt die unangenehme Situation sich mit dem Zollformular (CN 22 oder CN 23) auseinandersetzen zu müssen. Dabei muss die Abwicklung einer Zollsendung gar nicht so kompliziert sein! Dieser Beitrag soll als Anleitung dafür dienen und Dir das Leben im Bezug auf Cross-Border E-Commerce und Fulfillment vereinfachen.
Wann muss ich mit Zollformular versenden?
Grundsätzlich muss das Zollformular einer Sendung beigelegt werden, sobald in ein Land außerhalb der EU versendet wird. Bei Waren im Wert von max. €377,22 (Stand 2017) ist die Zollinhaltserklärung CN22 ausreichend. Für Sendungen, deren Warenwert diesen Betrag übersteigt, ist das detaillierte CN23 benötigt. Aus diesem Grund wird in diesem Blog ausschließlich letzteres genau beschrieben und kann auch für das Ausfüllen der Zollinhaltserklärung CN22 herangezogen werden.
Dabei ist es wichtig zu beachten, dass das Formular an der Außenseite des Versandkartons angebracht wird. Idealerweise sollte das Formular in einer transparenten und selbstklebenden Hülle eingeschlossen sein. Zusätzlich ist es für verkaufte Waren erforderlich, eine Handelsrechnung mit Kopie beizulegen.
Die Zollinhaltserklärung richtig ausfüllen
Primär gilt es darauf zu achten, dass die Information für die Beamten im Empfangsland verständlich ist. Das heißt, dass diese auf Englisch oder auf der jeweiligen Landessprache sein muss. Die Felder am Zollformular sollten wie folgt beschriftet werden: