BFCM ist die Abkürzung für das mehrtägige Shopping Event rundum Black Friday und Cyber Monday. Black Friday findet jedes Jahr am Freitag nach Thanksgiving statt und kommt ursprünglich aus Amerika. Dieser Tag war zu Beginn für stationäre Händler eingeführt worden, um ihren Kunden äußerst attraktive Rabattaktionen zu bieten und so Verkäufe anzukurbeln.
Mit der wachsenden Bedeutung des Onlinehandels, wurde der Cyber Monday eingeführt, der speziell für Online Händler bestimmt ist. Mittlerweile haben sich Black Friday und Cyber Monday global ausgeweitet und zu einem mehrtägigen Event entwickelt.
Onlineshops planen mehrere Monate im Voraus für dieses außergewöhnliche Shopping-Event, das für einen guten Start in das Weihnachtsgeschäft sorgen soll. Mit ausgeklügelten Marketing- und Sales-Kampagnen werden Personen zum Kauf animiert. Dabei kommen nicht selten unerlaubte Tricks zum Einsatz. Doch was ist erlaubt und worauf muss man als Online Händler achten? Das erfährst du in diesem Beitrag.
E-Mail Marketing
Im Jahr 2017 verzeichneten E-Mail Marketing Kampagnen die höchste Conversion Rate. Mit automatisierten und personalisierten Mail Kampagnen, die auf die Präferenzen der Kunden zugeschnitten sind, kann effizient und mit wenig Ressourcenaufwand, der Umsatz erfolgreich gesteigert werden.
Jedoch sollte man bei der Gestaltung der E-Mail, aber auch bei anderen Kanälen darauf achten, dass die Bezeichnung “Black Friday” eigentlich markenrechtlich geschützt ist und im Markenregister steht. Jedes Jahr gibt es zu diesem Thema Rechtsstreitigkeiten, die noch nicht eindeutig geklärt wurden. Das heißt also, dass man als Online Händler die Erlaubnis einholen müsste, um diesen Wortlaut zu benutzen. Die Zahl der Abmahnungen hält sich jedoch in Grenzen und ein Großteil der Online Händler werden trotz Verwendung meistens nicht abgestraft.
Tools zur Steigerung der Bestellungen
Eine Vielzahl an Shopify Shops greift auf spezielle Apps und Tools zurück, um Webshop-Besucher zum Kauf zu animieren. Diese können auch abseits von BFCM genutzt werden, aber sind genau zu dieser Zeit besonders beliebt. Welche Apps und Methoden empfehlenswert bzw. erlaubt sind oder auch nicht, sagen wir dir im folgenden Abschnitt:
- Countdown Timer
Um Personen zum Kauf zu überzeugen, wird im Marketing oft auf Künstliche Verknappung gesetzt. Die Hurrify-App bietet zum Beispiel die Möglichkeit für jeden neuen Benutzer auf der Website einen individuellen Countdown zu setzen, der den Eindruck gibt, dass ein Deal bald abläuft.
Jedoch entspricht dieser Timer in vielen Fällen nicht der Realität, sondern kommt rein aus psychologischen Gründen zum Einsatz. Eine solche Verwendung ist irreführend und aus diesem Grund nicht zulässig. Dasselbe gilt auch für Countdown Timer im Checkout-Prozess, wenn die angegebene Reservierung des Produkts nicht der Realität entspricht, sondern nur Kaufdruck ausüben soll.
- Kostenlose Produkte
Im Onlinehandel wird der versandkostenfreie Versand meistens vorausgesetzt und eine Studie zeigt, dass Versandkosten eine der häufigsten Ursachen für den Abbruch des Kaufprozesses sind. Eine Ausnahme ist jedoch, wenn Online Shops mit kostenlosen Produkten werben und stattdessen nur Versandkosten verlangen. Dabei handelt sich um eine Maßnahme, die oftmals bei BFCM zum Einsatz kommt und grundsätzlich erlaubt ist, solange die Informationen zu den Versandkosten offengelegt werden und auf der Website konsistent sind.
Reibungsloser Start in das E-Commerce Weihnachtsgeschäft
Wenn du diese Punkte bei den spezifischen Marketing Maßnahmen in deinem Online Shop beachtest, dann sollte einem erfolgreichen Black Friday – Cyber Monday Sale und somit einem guten Start in das Weihnachtsgeschäft nichts im Wege stehen. Mehr rechtsbezogene Tipps findest du übrigens auf der Seite des Händlerbunds.